Mein Honorar beträgt 90,- € für ein 60-minütiges Gespräch. Paar- und Familiengespräche kosten 140,-€ für 90 Minuten. Ermäßigte Preise sind nach Vereinbarung möglich.
Einzelgespräche dauern in der Regel 60 Minuten. Bei Paar- und Familiengesprächen hat sich eine längere Sitzungsdauer von 90 Minuten bewährt.
Wenn Sie sich für Gespräche mit einem Co-Therapeuten oder einer Co-Therapeutin entscheiden, treten sie bitte mit mir zur Vereinbarung des Honorars in Kontakt.
Supervision und Coaching werden je nach Gruppengröße und Zeitdauer bemessen. Für eine Supervisonsstunde berechne ich in der Regel 130,-€.
Ich arbeite nach vorheriger Terminvereinbarung. Ich halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin exklusiv für Sie frei. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie frühzeitig abzusagen. Erfolgt eine Absage erst innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Bitte bringen Sie das Geld zum Erstgespräch in bar mit.
Werden die Honorarkosten von der Krankenkasse übernommen?
Je nach Tarifvereinbarung erstatten private Krankenkassen, die Beihilfe sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Behandlungen die Kosten für Einzeltherapie. Das Spektrum der Erstattung reicht – je nach Tarif Ihrer Versicherungen – von der kompletten Ablehnung bis zur 100-prozentigen Erstattung. Bitte fragen sie bei Ihrer Versicherung nach den konkreten Modalitäten Ihres Versicherungsanspruchs.
Weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für Paarberatung oder Paartherapie. Die Kosten sind von Ihnen als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), d.h. Selbstzahlerleistung zu tragen. In manchen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, nach §33 EstG Therapiekosten unter „außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art“ von der Steuer abzusetzen.
Gründe das Honorar für die Behandlung selbst zu finanzieren
Beim Abschluss von Lebens- und privaten Krankenversicherungen, sowie Arbeitsunfähigkeitsversicherungen, ist es von Vorteil, wenn vorher keine psychotherapeutische Behandlung durch die Krankenkasse gestützt stattgefunden hat. Krankenkassen sind verpflichtet bei einer Gesundheitsprüfung psychotherapeutische Behandlungen anzugeben. Dies führt zu erheblichen Risikozuschlägen bei einem Neuabschluss oben genannter Versicherungen. Bei privat finanzierter Psychoberatung oder -therapie sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, Angaben gegenüber Versicherungen zu machen.
Die Dokumentation einer psychischen Störung mit Krankheitswert ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Dies kann ein ernstes Thema für bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Juristen, Beamte) sein. Denn eine Diagnose kann dazu beitragen, dass Sie berufliche oder persönliche Nachteile erfahren.
Die Bereitschaft, für Psychotherapie selbst zu zahlen, unterstützt die Motivation, ein seelisches Thema zu lösen und verkürzt dadurch oftmals die psychischen Prozesse, die ein noch leidender oder belasteter Mensch bis zur Lösung zu durchlaufen hat.